Nach dem Arbeitsschutzgesetz »ArbSchG §10, Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschrift »BGV/GUV-V A1 §22, Abs. 2 sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten »ASR A2.2 ist eine Brandschutzunterweisung in allen Unternehmen vorgeschrieben. Und zwar regelmäßig. Die Unterweisung für den Brandschutz muss regelmäßig durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden.
Bei uns stehen Ihre Sicherheit und die effektive Brandbekämpfung an erster Stelle. Wir bieten Ihnen umfassende Schulungen zur Handhabung von Feuerlöschern in Theorie und Praxis. Unser engagiertes Team vermittelt Ihnen nicht nur das notwendige theoretische Wissen, sondern legt besonderen Wert darauf, dass Sie die praktischen Fertigkeiten erlernen, die im Ernstfall entscheidend sind.
Unsere Schulungen sind darauf ausgerichtet, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den sicheren Umgang mit Feuerlöschern zu sensibilisieren. Wir gehen über die rein theoretische Vermittlung hinaus und bieten praxisnahe Übungen mit unserem Brandsimulator an, die Ihnen das Verständnis für verschiedene Feuerlöscher-Typen, ihre Einsatzgebiete und effektive Löschtechniken vermitteln. Die erworbenen Kenntnisse ermöglichen es Ihnen nicht nur, Gefahren frühzeitig zu erkennen, sondern auch, im Ernstfall zielgerichtet und selbstsicher zu handeln.
Wir passen unsere Schulungen individuell an Ihre Bedürfnisse an und legen großen Wert darauf, praxisnahe Szenarien zu simulieren, damit Sie im Ernstfall bestmöglich vorbereitet sind.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich von unserem professionellen Team für die Handhabung von Feuerlöschern schulen. Gemeinsam tragen wir dazu bei, die Sicherheit in Ihrem Umfeld zu erhöhen und im Ernstfall Leben und Sachwerte zu schützen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Jeder Arbeitgeber hat gem. § 10 Abs. 2 ArbSchG, ASR A2.2 sowie BGV/GUV-V A1 eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis wie folgt:
Die Dauer der Ausbildung beträgt ca. 4 Stunden, begrenzt auf eine Teilnehmeranzahl von bis zu 10 Personen. Unsere Ausbilder sind erfahrene, berufstätige Feuerwehrleute, die kontinuierlich über die neuesten theoretischen und praktischen Methoden auf dem Laufenden gehalten werden.
Wir können zwar gut mit Rauchzeichen umgehen, es gibt aber auch einen einfacheren Weg der Kontaktaufnahme.
Ihr Ansprechpartner zum Thema Schulung und Ausbildung:
KEVIN COENEN
Tel.: +49 2403 88345-23
Telefax: +49 2403 88345-45
E-Mail: kevin.coenen@kuhn-brandschutz.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 08.00 bis 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 bis 14.30 Uhr
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