Wartung ist wichtig…

Laut Musterbauordnung (kurz MBO) sind sicherheitsrelevante Anlagen seitens des Betreibers...

... stets in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten. Hierzu dient die jährliche Wartung der Anlagen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen um in einem Brandfall Schäden an Personen und Gebäuden zu minimieren.

Der Brandfall

Im Brandfall geht die Bedrohung nicht nur von Feuer und Hitze, sondern besonders von dem entstehenden Rauch und giftigen Brandgasen aus. 80 Prozent aller Brandopfer sterben nicht an den Flammen, sondern eher an einer Rauchgasvergiftung.

Dabei können Rauch und Wärmeabzugsanlagen die gefährlichen Auswirkungen dieser Rauchgase erheblich reduzieren. Auch Rettungs- und Löschkräfte benötigen rauchfreie Sichtbedingungen, um die zu Rettenden finden und bergen bzw. den Brandherd aufspüren und bekämpfen zu können.

​​​​​Schäden bei Mensch & Material

Wie bereits erwähnt ist es statistisch erwiesen, dass ca. 80 Prozent aller Brandopfer nicht den Flammen selbst zum Opfer fallen, sondern durch entstehende Brandgase zu Tode kommen.

Um es einmal mit einer Zahl zu verdeutlichen: In jedem Jahr sterben - statistisch gesehen - weit über 400 Personen im Bundesgebiet durch die toxische Wirkung von sogenannten "Rauchgasen".

Woraus bestehen "Rauchgase"? Dies hängt davon im Detail ab, welche Stoffe hierbei brennen und bei welcher Temperatur dieses Material "verbrennt". Sämtliche Bestandteile von Rauchgas können der Gesundheit der betroffenen Person massiv schädigen.

Zu großen Teilen bestehen Rauchgase aus Kohlenmonoxid (CO). Kohlenstoffmonoxid ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das für den Menschen nicht wahrnehmbar ist. Höhere Konzentrationen können innerhalb weniger Sekunden zum Tod führen. Aber auch geringere Mengen können äußerst schädlich für die betroffenen Personen sein.

Jedes Brandereignis kann zusätzlich zu einer existenziellen Bedrohung der betroffenen Unternehmen führen. Selbst kleinere Brände mit starker Rauchentwicklung können zu erheblichen materiellen Schäden führen.

Haftung bei Schäden

Musterbauordnung (MBO)

§ 14 MBO - Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Der Betreiber ist grundsätzlich gesetzlich dazu angehalten, die baulich installierten Anlagen wie beispielsweise auch eine Rauch und Wärmeabzugsanlage, in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Hierzu gehört auch die regelmäßige alljährliche Wartung der sicherheitsrelevanten Anlagen.

Verletzt der Betreiber die rechtlichen vorgegebenen Rahmenbedingungen, kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag einseitig kündigen. Das bedeutet im Brandfall, dass der entstandenen Schaden nicht oder nur teilweise reguliert wird.

Achtung! Strafrechtlich kann schließlich der Betreiber bei Unterlassung vorgeschriebener regelmäßiger Wartungen von sicherheitsrelevanten Anlagen schon bei fahrlässiger Körperverletzung zur strafrechtlichen Verantwortung herangezogen werden.

Wartung durch ein Fachunternehmen

Der Betreiber ist somit dazu angehalten, die Rauch und Wärmeabzugsanlagen in einem funktionsbereiten Zustand zu halten, damit die Wirksamkeit der Rauchbekämpfung im Brandfall stets gewährleistet werden kann. 

Daher ist es unumgänglich, das die Rauch und Wärmeabzugsanlage zumindest einmal pro Jahr ordnungsgemäß durch ein qualifiziertes Fachunternehmen gewartet wird, damit eine dauerhafte und gesicherte Funktionsfähigkeit gewährleistet werden kann. Zudem werden durch eine gut funktionierende RWA-Anlage Personen- bzw. Sachschäden mit Sicherheit minimiert. Eine längerfristige Wartungsvereinbarung mit einer Fachfirma zu treffen macht aufgrund der vorgenannten Gegebenheiten sicherlich Sinn.

Fazit

Rauch und Wärmeabzugsanlagen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und gewartet werden, stellen im Brandfall eine kontrollierte Rauchableitung sicher und gewährleisten hiermit den Schutz von Personen, Sachgütern und Gebäuden.